Schufa Bereinigen

Gemäß § 34 Abs. 5 S. 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf unentgeltliche Auskunft zu den über Sie gespeicherten Daten.

Die Schufa unterstellt jedoch ganz automatisch, dass Sie Ihre Selbstauskunft Dritten gegenüber zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen können, beispielsweise um Ihre Kreditwürdigkeit zu belegen, und verlangt daher 7,80 Euro für eine Selbstauskunft.

Um diese Gebühr zu umgehen, müssen Sie in Ihrem Antragsschreiben lediglich drei Dinge hervorheben:

  1. Schüren Sie beim Empfänger die Vermutung, dass Ihre Schufa-Datei Negativmerkmale enthält, die Ihrer Kreditwürdigkeit schaden.
  2. Betonen Sie, dass Sie die Auskunft nur zur Prüfung der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen.
  3. Machen Sie glaubhaft, dass Sie aufgrund der Entfernung zwischen der nächsten Geschäftsstelle der Schufa und Ihrem Wohnort sowie aufgrund Ihrer beruflichen Situation keine Möglichkeit haben, sich bei der Schufa persönlich vorzustellen und Ihre Daten dort unentgeltlich einzusehen.

In diesen Fall muss die Schufa Ihnen die Selbstauskunft kostenlos zugestehen.

Sollten Sie hier einen Musterbrief benötigen…