Wer darf was?

Beim Eintreiben von Schulden gilt es einige Hierarchien zu beachten:

An unterster Stelle stehen Inkassounternehmen, die neben schriftlichen Mahnungen auch gerne persönlich vorbeikommen.

Danach kommen die Gerichtsvollzieher und andere offizielle Vollstreckungsorgane. Diese haben weitreichende Vollmachten, dürfen aber trotzdem nicht alles.
Anders sieht es mit der geliebten Steuerfahndung aus, die kommt erst dann zu Ihnen, wenn Sie einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss haben, dann dürfen diese Beamten ALLES, sind meist auch noch von einem Staatsanwalt begleitet.

Wenn das bei Ihnen der Fall sein sollte, Gute Nacht!