Der Gerichtsvollzieher war da…

Sie schuldeten einem Gläubiger Geld und dieser Gläubiger erwirkte einen Vollstreckungsbescheid, ein notarielles Schuldanerkenntnis oder einen anderen gerichtlichen Titel.

Erst ein  Vollstreckungsbescheid, ein notarielles Schuldanerkenntnis bzw. ein gerichtlicher Titel ist eine notwendige gerichtliche Urkunde, die dem Gläubiger zum einen Ihre ausstehende Schuld bescheinigt und es dem Gläubiger andererseits ermöglicht einen Gerichtsvollzieher mit einer Pfändung zu beauftragen.

Diese Urkunde bringt  der Gerichtsvollzieher bei seinem ersten Besuch mit.

Lassen Sie sich auf jeden Fall von dem Gerichtsvollzieher dieses Schriftstück bei seinem Besuch zeigen.

Beachten Sie: Nur beim ersten Besuch hat der Gerichtsvollzieher kein Zutrittsrecht zur Wohnung!

Wenn er da war, hat er Ihnen in seiner Mitteilung seinen zweiten Besuch angekündigt. Wenn Sie ihn dann nicht öffnen, kann und wird er sich den Zutritt zu Ihrer Wohnung per richterliche Durchsuchungsanordnung verschaffen.