Was tun, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht

Teilt der Gerichtsvollzieher Ihnen seinen Termin für seinen ersten Besuch mit, haben Sie einen großen Vorteil: Sie können sich im Vorfeld noch informieren, was Sie dürfen oder nicht…

Kommt ein Gerichtsvollzieher aber unangemeldet, dann haben Sie zunächst nur die Möglichkeit ihm den Zutritt zu Ihrer Wohnung (höflich!) zu verweigern. (Glauben Sie: er kennt seine Rechte)

Der Gerichtsvollzieher wird Ihnen dann mündlich oder meist schriftlich in Ihren Briefkasten einen neuen Termin zur Vollstreckung nennen – die Zeit bis dahin sollten Sie dafür nutzen sich zu informieren und nach einer Lösung für Ihre Schuldenprobleme zu suchen.

Grundsätzlich bringt es Ihnen allerdings wirklich wenig, dem Gerichtsvollzieher den Zutritt zu Ihrer Wohnung zu verweigern, denn er wird sicherlich wiederkommen.

Denn nach zwei erfolglosen Versuchen einer Pfändung kann er sich mit Hilfe der Polizei Zutritt zu Ihrer Wohnung zu verschaffen…

Und das wird teuer und zwar für Sie!

Was kann ich denn tun… Sind vielleicht Ratenzahlungen möglich?

Gerichtsvollzieher sind nicht ausschließlich darauf aus Wertgegenstände aus Ihrer Wohnung mitzunehmen bzw. mit einem Pfandsiegel zu versehen. Denn wenn ein Gläubiger damit einverstanden ist, kann ein Gerichtsvollzieher ebenso zur Begleichung der Forderung eine Ratenzahlung mit Ihnen vereinbaren, die erste Rate entgegennehmen und die weitere Zahlung der Raten überwachen.

Somit sollten Sie spätestens vor einem Termin eines Gerichtsvollziehers sich einen Überblick über Ihre Finanzen schaffen, um nach einer Möglichkeit zu suchen die ausstehenden Forderungen zu begleichen. Das Beste wäre noch vor dem Termin des Gerichtsvollziehers einen Termin bei einer Schuldenberatung zu erhalten. Dann kann mit Unterstützung von Fachleuten das bestmögliche Vorgehen in Ihrer Situation geklärt werden.

Lassen Sie sich den Titel, das Vollstreckungsurteil bzw. die notarielle Schuldanerkenntnis zeigen

Gerichtsvollzieher können von Gläubigern erst dann beauftragt werden, wenn eine gerichtliche oder eigen gefertigte Urkunde hinsichtlich der ausstehenden Forderungen vorliegt. Diese gerichtliche Urkunde muss Ihnen bekannt sein.

Lassen Sie sich auf jeden Fall von dem Gerichtsvollzieher dieses Schriftstück bei seinem Besuch zeigen. So wissen Sie spätestens bei dem Besuch des Gerichtsvollziehers welcher Gläubiger wegen welcher Forderung auf Sie mit der Pfändung zukommt.

Dienstausweis des Gerichtsvollziehers zeigen lassen

Gerichtsvollzieher sind normalerweise Beamte von Behörden und müssen sich  mit einem Dienstausweis entsprechend ausweisen können.

Lassen Sie sich unbedingt diesen Dienstausweis zeigen, denn damit stellen Sie sicher, dass Sie keinem Unbefugten Zutritt zu Ihrer Wohnung ermöglicht haben.

Unseriöse Mitarbeiter von Inkassobüros erwecken zuweilen den Anschein eines Gerichtsvollziehers um sich damit unbefugt Zutritt zu Ihrer Wohnung zu verschaffen.

Sie müssen keine Auskünfte geben

Solange der Gerichtsvollzieher nicht wegen der Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung zu Ihnen kommt, sind Sie dem Gerichtsvollzieher gegenüber nicht zu Auskünften verpflichtet.

Sie müssen dem Gerichtsvollzieher also weder mitteilen wo Sie arbeiten, welche Konten Sie haben, welche Ersparnisse vorhanden sind und wo die Wertgegenstände in Ihrer Wohnung lagern. Erst bei einem Termin zur eidesstattlichen Versicherung, die vom Gläubiger beantragt werden muss, sind Sie wahrheitsgemäß zu diesen Angaben verpflichtet.

Andernfalls machen Sie sich strafbar.

Trotzdem ist ein kooperatives Verhalten dem Gerichtsvollzieher gegenüber auch für Sie von Vorteil. Denn es geht um die Lösung Ihrer Schuldenprobleme und je schneller diese Lösung möglich ist, desto besser für alle Beteiligten.