Das Pfandsiegel

Kommt der Gerichtsvollzieher, sucht er nach Möglichkeiten um die titulierten ausstehenden Forderungen einzutreiben. Besteht keine Aussicht auf Begleichung der Forderung und auch nicht die Möglichkeit einer Ratenzahlung, kann und wird sich der Gerichtsvollzieher in der Wohnung nach pfändbaren Gegenständen umsehen. Diese Gegenstände kennzeichnet der Gerichtsvollzieher mit einem Pfandsiegel, in der Alltagssprache auch als Kuckuck bekannt..

Diese gepfändeten Gegenstände dürfen nicht in einer bescheidenen Lebensführung benötigt werden.

Auf dem Pfandsiegel ist der Name des Amtsgerichts des Gerichtsvollziehers verzeichnet.